Adventssingen

In der Adventszeit treffen sich jede Woche Schüler und Lehrer aller Schulstufen zu einer gemeinsamen, kleinen Feier am Weihnachtsbaum in der Aula. Zusammen werden Lieder gesungen. Das Adventssingen findet immer am Montagmorgen in der zweiten Stunde unter Gitarrenbegleitung der Musiklehrkräfte statt. Im Musikunterricht werden zuvor Lieder aus Liederheften eingeübt. So können alle Kinder beim Singen der traditionellen und modernen Weihnachtslieder kräftig mit einstimmen und für eine schöne Weihnachtsstimmung sorgen.

Ampel

In vielen Klassen hängt eine Lärmampel, die über ein Lichtsignal (grün, gelb, rot) sowie ein Tonsignal (bei starker Lautstärke/ rot) eine Rückmeldung über den Geräuschpegel in der Klasse gibt. Diese Ampel kann falls notwendig z.B. in Stillarbeitsphasen eingesetzt werden.

Arbeitsmaterial

Die Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder mit dem erforderlichen Schulmaterial auszustatten und für die Vollzähligkeit zu sorgen. Eine immerwährende Materialliste befindet sich im Schülerbuch. Natürlich sollten Eltern und Lehrer die Kinder gemeinsam anhalten, sorgsam mit diesen Dingen umzugehen. In unserem Bundesland sind glücklicherweise die Schulbücher für Ihre Kinder kostenfrei. Lediglich Unterrichtsmaterialien und Verbrauchsmaterialien, die bei den Kindern verbleiben oder nur einmal genutzt werden können, werden von den Eltern finanziert. Es fallen jährlich ca. Kosten von 20€ - 30€ für verschiedene Arbeitsmittel wie Arbeitshefte sowie weitere Kosten für Arbeitsmaterial nach Absprache mit der jeweiligen Fachlehrkraft (Schreibschriftlehrgang, Lektüren usw.) an. Die Anschaffung von Arbeitsheften wird zu Beginn des Schuljahres auf einem Elternabend gemeinsam mit den Eltern abgestimmt

Aufsicht

Kinder brauchen viel Bewegung, frische Luft und müssen sich austoben. Deshalb verzichten wir nur in Ausnahmefällen auf die Hofpause. Für die Aufsicht gelten folgende Vereinbarungen:

  • Vor der ersten Stunde befindet  sich eine Aufsichtsperson auf dem Hof und bei schlechtem Wetter zwischen  Herbst und Ostern in der Pausenhalle.
  • Gleiches gilt für die Aufsicht vor der zweiten Stunde.
  • Die Schüler der Klassenstufen 1-3 stellen sich vor Beginn der zweiten Stunde an der Markierung auf dem Hof klassenweise auf und werden von der jeweiligen Lehrkraft dann abgeholt.
  • Der Lehrerwechsel innerhalb der Unterrichtsblöcke geschieht zügig und pünktlich.
  • Die Pausen am Schulvormittag beginnen  ohne und enden mit Klingelzeichen. Die Aufsichtführenden übernehmen die  Aufsicht unmittelbar nach dem jeweiligen Klingelzeichen.
  • Die Aufsicht achtet darauf, dass die Eingangstüren in der Pausenhalle und unter dem Vordach während der Pausen geschlossen gehalten werden und schickt die Schüler bei Bedarf auf die großen Schülertoiletten in den Anbau.
  • Die Pausenflächen sind der große Schulhof sowie der kleine Schulhof hinter den Tischtennisplatten. Bei großer Nässe sind einige Flächen von Zeit zu Zeit gesperrt.
  • Das Ballspielen und Rollerfahren in den Gebäuden ist nicht erlaubt.
  • Bei akuten Verletzungen während der Pausen wird das verletzte Kind z.B. in Begleitung eines anderen Kindes zum Sekretariat geschickt; ggf. wird die Aufsichtsperson abgelöst.
  • Die Lehrer gewähren nach eigenem Ermessen individuelle Pausen. In diesen Pausen müssen sich die Kinder beaufsichtigt fühlen.
  • Busaufsicht: Kommt der Bus unpünktlich oder gar nicht, informieren Aufsicht führende Lehrer das Sekretariat.
  • Regenpausen-Regelung: Die Klassen halten sich in den Klassenräumen auf. Die abgebenden Lehrkräfte beaufsichtigen die Klasse bis zum Ende der Pause und gehen dann am Ende der Pause in ihren Unterricht. In dem jeweiligen Flurabschnitt vor den Klassenräumen sorgt diese Aufsicht ebenfalls für Ordnung.
  • Wandertage und Ausflüge: Liegt der Treffpunkt für Unterrichtsgänge außerhalb des Schulgeländes, beginnt und endet die Aufsicht auf dem Schulgelände. Die Eltern werden bei längeren Ausflügen, deren Ende nach der regulären Unterrichtszeit liegt, über diese Tatsache informiert.
  • Die Aufsichtspflicht des Offenen Ganztages endet mit der Abfahrt des letzten Busses am Nachmittag (ca. 15.30 Uhr).

Basteltag

Jedes Jahr findet am Freitag vor dem ersten Advent ein Basteltag statt. Im Rahmen dieses Tages werden mit viel Hilfe der Eltern weihnachtliche Basteleien für die Fenster, die Klassenräume und die Flure erstellt und die Schule gemeinsam geschmückt. Auch der Weihnachtsbaum erhält in diesem Zusammenhang Schmuck der Kinder.

Beurlaubungen

Der Klassenlehrer kann Kinder aus besonderen Gründen bis zu drei Tagen, der Schulleiter bis zu zwei Wochen beurlauben. Darüber hinaus müssen Beurlaubungen beim Schulamt beantragt werden. Unmittelbar vor oder nach den Ferien sind Beurlaubungen  nur aus zwingend dargelegten Gründen durch die Schulleitung möglich. Die Anträge müssen ca. sechs Wochen vorher eingereicht werden.

Bücherei

Jede Klasse hat die Möglichkeit, sich bei der Deutschfachleitung eine Bücherkiste zu bestellen. Die Bücher sind auf die jeweilige Klassenstufe abgestimmt und verbleiben so lange in der Klasse, wie diese benötigt werden. Die Bücherkisten werden während der Freien Arbeit und im Rahmen des Wochen- und Tagesplans benutzt. Es können auch Bücher für zu Hause ausgeliehen werden. Unterrichtsgänge in die örtliche Bücherei findenin unregelmäßgen Abständen klassenweise donnerstags statt und werden oftmals von der Deutschlehrkraft durchgeführt.

Datenschutz

Das Thema Datenschutz ist im Internetzeitalter ein Thema von hoher Relevanz. Eltern erhalten auf Nachfrage keine Telefonnummern oder Adressen, auch nciht von Kollegen, soweit diese nicht vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Unsere Schule erhebt nur die für den reibungslosen Schulablauf notwendigen Daten und ist wie andere Einrichtungen auch an die gesetzlichen Richtlinien zur Datenspeicherung gebunden. Für den Datenschutz ist an unserer Schule durch den Landesnetzanschluss gesorgt, ein vom Schülernetzwerk getrenntes und gesondert gesichertes Lehrernetzwerk. Jede Lehrkraft verarbeitet, sofern sie bei der Schulleitung keinen Antrag auf die Genehmigung zur häuslichen Datenverarbeitung gestellt hat, die personenbezogenen Daten laut Landesdatenschutzverordnung in diesem sicheren Netzwerk am PC im Lehrerzimmer. Dazu erhält sie bei Dienstantritt ein gesondertes Kennwort. Die häusliche Datenverarbeitung hingegen unterliegt bestimmten Schutzkriterien. Der Transport von Daten auf unverschlüsselten Speichermedien ist untersagt. Deshalb bekommt jede Lehrkraft nach Genehmigung der häuslichen Datenverarbeitung von der Schule einen speziell verschlüsselten Stick für die Datenverarbeitung personenbezogener Daten wie z.B. Zeugnisse gestellt.

DaZ - Deutsch als Zweitsprache

DaZ bedeutet "Deutsch als Zweit- oder Zielsprache" und bezeichnet einen speziellen Förderkurs, der für Schüler vorgehalten wird, die eine andere Erstsprache, z.B. Persisch sprechen. Die Aneignung einer Zweitsprache unterscheidet sich von der Aneignung einer Fremdsprache darin, dass die Schüler die Zweitsprache auch außerhalb der Schule, z.B. beim Spielen, Sport, Einkaufen etc., benötigen. Ziele des DaZ-Unterrichts sind das Erhöhen der Bildungsbeteiligung von Schülern mit einer anderen Erstsprache und das ermöglichen des Erreichens von höheren Bildungsabschlüssen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen des Kindes. Da die mitgebrachten schulischen Vorkenntnisse und Lebenserfahrungen oft sehr unterschiedlich sind, wird der DaZ-Unterricht oft stark binnendifferenziert und in Kleingruppen erteilt. Im DaZ-Zentrum der Schule am Park werden Schüler mit Migrationshintergrund unterstützt und gefördert, die in Deutschland geboren oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten und aus unterschiedlichen Anlässen aus allen Teilen der Welt zugewandert sind. Je nach sprachlichen Leistungsstand erhalten diese Jugendlichen eine DaZ-Förderung. Jugendliche mit bereits guten oder sehr guten allegemeinsprachlichen Kenntnissen in der deutschen Alltagssprache besuchen eine Regelklasse und erhalten durchschnittlich ein bis zwei DaZ-Stunden wöchentlich. Für diese Schüler ist der/ die DaZ-Beauftragte der Schule zuständig.

Die Brücke

Die „Brücke“ ist eine befristete Kleingruppenbeschulung zur Förderung der Teilhabe von Kindern mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung an der Grundschule mit dem Schwerpunkt auf Schülerinnen und Schülern  in der Eingangsphase. Schwerpunktmäßig nehmen Schülerinnen und Schüler der Eingangsphase an dem Projekt teil, die trotz vielfältiger pädagogischer Maßnahmen in ihrer Klasse nicht angemessen beschult werden können und individuelle Förderung im schulischen, sozialen, emotionalen und familiären Bereich benötigen.

Eingangsphase

Die Mädchen und Jungen kommen mit unterschiedlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in die Schule. Einige von ihnen lernen schnell, andere brauchen mehr Zeit. Einige können vielleicht schon lesen, wenn sie in die Schule kommen, andere kennen sich in der Welt der Zahlen aus. Wieder andere lernen nicht so leicht. Deshalb haben alle Schüler die Möglichkeit, die ersten zwei Lernjahre in ein, zwei oder drei Schuljahren zu absolvieren. Das Konzept der Eingangsphase umfasst als pädagogische Einheit die ersten zwei Jahrgangsstufen und berücksichtigt dabei die Lern- und Leistungsfähigkeit der Kinder. Das dritte Jahr wird nicht auf die Gesamtdauer der Schulbesuchszeit angerechnet.

Einschulung

Informationen rund um die Einschulung finden Eltern im Internet auf dem Bildungsportal des Landes Schleswig-Holstein www.schleswig-holstein.de/Bildung/.
 Nach einem gemeinsamen Gottesdienst in der Hohenwestedter Kirche findet eine Einschulungsfeier in einer der beiden großen Sporthallen (Sporthalle Am Park oder Halle Rektor-Wurr-Straße) statt. 
Im Anschluss an diese Feier haben die Schüler ihre erste „richtige Unterrichtsstunde“ in den Klassenräumen mit ihren neuen Klassenkameraden. Währenddessen haben die Eltern dank der finanziellen Unterstützung des Fördervereins im Elterncafé die Gelegenheit zum gemütlichen Plausch bei Kaffee und Kuchen. 
Die Einschulung liegt im schuljährlichen Wechsel mit der Nachbarschule (Schule Hohe Geest) am Dienstag oder Mittwoch nach den großen Sommerferien. Die Eltern der zweiten Klassen erstellen unter der Leitung der zweiten Schulelternbeiratsvorsitzenden mit Spenden das Kuchenbuffett, sorgen für eine festliche die Dekoration der Sporthalle am Vorabend und den Ausschank der Getränke sowie der Ausgabe des Kuchens am Tag der Einschulung.

Elternmitwirkung

Die Mithilfe der Eltern an der Bildung Ihrer Kinder ist uns ein wichtiges Anliegen. Regelmäßige Elternabende und Angebote zum Thema Lernen (Vorträge usw.) bieten Ihnen die Möglichkeit, sich auf dem Laufenden zu halten. Eltern sind aufgefordert, die Lehrkräfte bei Fragen und Problemen direkt anzusprechen und auch Rückmeldung zu den Hausaufgaben oder anderen Dingen im Schülerbuch zu geben. Wir freuen uns auch über Elternhilfe als Lesemütter und Rechenväter. Näheres hierzu vereinbaren die Klassenlehrer bzw. die jeweiligen Fachlehrer mit den Eltern auf den Elternabenden.

Entschuldigungen

Siehe Krankmeldung

Erste Hilfe

Auch in der Schule passieren hin und wieder Unfälle. Eine erste Versorgung bei kleineren und größeren Verletzungen wird durch die Lehrkräfte vorgenommen. Bei Verletzungen, die eine sofortige ärztliche Versorgung erfordern, erfolgt eine Einweisung ins Krankenhaus oder zur Ambulanz. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, dass wir kurzfristig mit Eltern oder Bezugspersonen Kontakt aufnehmen können. Die Lehrkräfte bilden sich in regelmäßigen Abständen in Erste-Hilfe-Maßnahmen fort und frischen ihre Kenntnisse auf.

Ferienzeiten

Die Ferien gehören zur Schule als wichtiger Bestandteil und dienen der Erholung. Das gilt für alle Beteiligten, Lehrer und Schüler. Nutzen Sie als Eltern diese wertvolle Zeit für familiäre Zwecke: Unternehmen Sie etwas, widmen Sie Ihrem Kind Zeit und entspannen Sie sich. Die aktuellen Ferienzeiten finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums unter www.schleswig-holstein.de/Bildung/.

Feueralarm / Feuerwehr

Jährlich finden ein angekündigter und ein unangekündigter Feueralarm statt. Dieser dient der Vorbereitung auf einen eventuellen Notfall. Die Feuerwehr unterstützt diese Alarmübungen, beobachtet das Verhalten der Kinder und weist auf Gefahrenstellen im Gebäude hin. Der Sammelplatz ist der Sportplatz. Hier angekommen melden die Lehrkräfte der Schulleitung die Vollständigkeit der Klasse nach Prüfung durch das Klassenbuch.

FiSch

FiSch bedeutet „Familie in Schule“. Das Konzept der Familienklassenbeschulung ist ein Hilfsangebot für Familien, deren Kinder erhebliche Verhaltensprobleme in der Schule zeigen. Das Angebot beschränkt sich auf die Grundschulen Schule am Park, Aukrug und Wasbek. Die Eltern sollen erfahren und erleben, wie sie ihren Kindern helfen können, im Schulalltag besser zurecht zu kommen. Dafür nehmen die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern einmal pro Woche am Unterricht in einer speziellen Klasse teil. Die Teilnahme an FiSch ist für einen Zeitraum von ca. 12 Wochen gedacht. FiSch findet unter der Leitung der dafür speziell ausgebildeten Lehrkräfte der Grundschule und des Förderzentrums statt. Die Beantragung der Teilnahme an FiSch erfolgt über die Klassenlehrkräfte. Für weitere Informationen besuchen Sie folgenden Link:  http://www.fisch-rd-eck.de/

Frühstück

Ein gesundes Schulfrühstück ist sehr wichtig für den Lernerfolg der Kinder. Nur so erhalten sie die nötige Energie, während der Unterrichtszeit mithalten zu können. Es soll ein starkes Absinken des Blutzuckerspiegels und die damit verbundenen Auswirkungen (Müdigkeit und Konzentrationsschwäche) verhindern. Das Schulfrühstück trägt also entscheidend dazu bei, dass Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit erhalten bleiben. Ungeeignet sind alle stark zuckerhaltigen Lebensmittel und Getränke, weil sie die Konzentrationsfähigkeit absinken lassen. Im Vergleich zu Erwachsenen haben Kinder einen erhöhten Flüssigkeitsbedarf. Die Eltern werden von den Lehrkräften regelmäßig über ein gesundes Schulfrühstück auf den Elternabenden informiert. Sie sollen ihrem Kind Tee, Mineralwasser o.ä. mitgeben und darauf achten, dass ihr Kind jeden Tag etwas zu essen für das Frühstück in der Schule mitbringt. Gemeinsam mit den Eltern möchten wir die Kinder auch zum Umweltbewusstsein und zur Vermeidung unnötiger Abfälle erziehen. Daher bitten wir die Eltern das Frühstück, entsprechend verpackt in wiederverwendbare Butterbrotdose und Trinkbehälter, mitzugeben. Jeden Mittwoch gibt es in der Pausenhalle einen von Eltern und Förderverein organisierten Verkauf eines gesunden Frühstücks. Nähere Informationen hierzu unter -> Schulfrühstück.

Fundsachen

In der Schule werden von den Kindern oft Dinge vergessen oder gehen verloren. Fundsachen sammeln die Klassenlehrer oder der Hausmeister. Die Eltern werden gebeten, sich zunächst an die Klassenlehrkräfte und dann auch an das Sekretariat zu wenden, wenn Ihr Kind etwas verloren hat. Die gesammelten und nicht abgeholten Fundsachen werden am Ende eines Schulhalbjahres ausgelegt. Eltern sollen ihrem Kind möglichst keine Wertsachen und kein Geld mit zur Schule geben - außer, wenn in der Schule etwas bezahlt werden soll. Gelder (z.B. für Wanderfahrten oder Ausflüge) sollten grundsätzlich in einem verschlossenen Umschlag mitgegeben werden. An Tagen mit Sportunterricht sollte auch keine Uhr getragen werden. Wir können für abhanden gekommene Wertsachen, auch wenn sie bei Lehrkräften in Verwahrung gegeben werden, leider keine Haftung übernehmen.

Geburtstagsfeiern

Innerhalb der Klassen feiern die Schüler ihre Geburtstage. Meistens bringen sie für ihre Mitschüler eine Kleinigkeit (z.B. Kuchen, Obst o.ä.) mit. Die anderen Kinder singen ein Geburtstagslied und lassen das Geburtstagskind hochleben.

Hausaufgaben

Hausaufgaben ergänzen die Arbeit in der Schule und dienen der Vorbereitung oder der Übung. Sollte Ihr Kind Schwierigkeiten mit den Aufgaben haben, schicken Sie es ohne oder mit der teilweise selbständig erledigten Aufgabe in die Schule. Auch wenn Ihr Kind trotz eifrigen Bemühens nach 30 Minuten (im 1. und 2. Schuljahr) oder nach 60 Minuten (im 3. oder 4. Schuljahr) nicht fertig ist, sollten Sie abbrechen lassen und eine entsprechende Bemerkung an den Lehrer mitgeben oder direkt Kontakt aufnehmen. Das Kind soll von Beginn an lernen selbständig zu arbeiten. Es genügt, wenn sie einfach da sind, während Ihr Kind die Arbeit erledigt. Wenn ein Kind aufgrund besonderer Schwierigkeiten trotzdem zusätzliche Hilfe erhalten soll, muss das mit der Lehrkraft abgesprochen werden. Weitere Hausaufgabentipps finden Sie ebenfalls im Schülerbuch. Die Menge der bearbeiteten Aufgaben ist zweitrangig. Sollte Ihr Kind im vorgegeben Zeitrahmen wenig oder überhaupt nichts geschafft haben, beenden Sie bitte die Hausaufgabenzeit und notieren Sie im Heft, dass Ihr Kind an diesem Tag zu mehr nicht in der Lage war. Bitte bleiben Sie auch dann konsequent, wenn Ihr Kind Sie eindringlich um eine Verlängerung der Hausaufgabenzeit bittet.

Klassenarbeiten

Im 2. Schuljahr werden im Fach Mathematik Leistungsnachweise und im 3. und 4. Schuljahr in den Fächern Deutsch und Mathematik verbindliche Leistungsnachweise geschrieben. Diese Klassenarbeiten werden unter anderem auch in differenzierter Form angeboten, da nicht alle Kinder zur gleichen Zeit, den gleichen Lernstoff bewältigen können.

Klassendienste

Kinder sollen früh die Möglichkeit zur Selbstständigkeit erhalten und übernehmen Dienste für die Klassengemeinschaft oder zur Gestaltung ihrer Klassenräume. Auf diese Weise gibt die Schule den Kindern Gelegenheit, Verantwortung zu übernehmen. In vielen Klassen gibt es sogenannte "Chefs".

Klassenfeste

Spiel- und Bastelnachmittage mit den Müttern und Vätern unserer Kinder, besonders zur Weihnachtszeit, gehören schon fast zu den festen Einrichtungen unserer Schule. Den Abschluss einer solchen Feier bildet oft eine gemütliche Runde bei Kaffee und Kuchen o.ä. Im Sommer werden immer öfters Grillfeste und Wanderungen mit Picknick durchgeführt. Es gibt viele Anlässe, kleine Feste zu feiern. Die Organisation findet mit Ihnen gemeinsam auf Elternabenden statt.

Klassenrat

Der Klassenrat ist eine wöchentlich stattfindende demokratische Gesprächsrunde, an der die Schüler und die Klassenlehrkraft gleichberechtigt teilnehmen. Er beschäftigt sich gemeinsam mit konkreten Anliegen der Klassengemeinschaft und findet dafür möglichst einvernehmliche Lösungen. Der Klassenrat stellt einen Baustein für die Gewaltprävention bzw. Konfliktkultur an unserer Schule dar. Durch die eigenverantwortliche Regelung der Anliegen trägt der Klassenrat zur Entwicklung der Selbst- und Sozialkompetenz bei. Zudem werden demokratische Kommunikationsformen und Prozesse der Entscheidungsfindung praktisch geübt und anwendet. So trägt der Klassenrat zur Entwicklung einer demokratischen Kultur in der Schule und zur Entwicklung demokratischer Kompetenzen bei. Im demokratischen Raum des Klassenrats können die Schüler…

  • gemeinsame Regeln entwickeln,
  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Klasse vergeben,
  • Unterrichtsprojekte planen,
  • Vorschläge und Kritikpunkte zum Lernen und zum Unterricht besprechen,
  • Anerkennung oder Kritik zum Ausdruck bringen,
  • Konflikte in der Klasse besprechen und Lösungsansätzen entwickeln,
  • gemeinsam über die Ereignisse und Kultur der Klasse nachdenken,
  • Entscheidungen treffen, Ziele zu für Klassen- und Wanderfahrten festlegen,
  • Sitzordnung etc. besprechen usw.

Krankmeldungen

Wenn ein Kind krank ist, braucht es Zeit und Ruhe, wieder gesund zu werden. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich vor dem Unterricht unter Angabe des Grundes zu verständigen. Im Falle fernmündlicher Entschuldigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von 3 Tagen nachzureichen. Diese kann auch über die Vorlage hierzu im Schülerbuch erfolgen. Die Krankmeldung kann wie folgt vorgenommen werden: Im Zeitraum von 7.00 Uhr bis 8.15 Uhr

 

telefonisch   unter 04871-1287

per Fax        unter 04871-3041

per e-Mail    unter schule-am-park.hohenwestedt@schule-landsh.de

Bitte geben Sie bei der Krankmeldung immer mit an, ob Ihr Kind am Offenen Ganztag teilnimmt. Abmeldungen vom Nachmittagsangebot des Offenen Ganztags erfolgen ebenfalls unter der oben angegeben Telefonnummer und werden in unserem Hause an den Offenen Ganztag weitergeleitet. Bei Verdacht auf ansteckende Krankheiten darf das Kind erst wieder die Schule besuchen, wenn der behandelnde Arzt dies bescheinigt. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise aus dem Infektionsschutzgesetz in diesem Schülerbuch. Bescheinigungen und Atteste sind erforderlich

  • bei mehr als 3 Tagen: Mitteilung über die Krankheitsdauer bei Wiederbesuch der Schule,
  • bei mehr als 10 Tagen: ärztliches Zeugnis kann von der Schule verlangt werden,
  • bei auffälliger Häufung krankheitsbedingter Schulversäumnisse oder wenn Zweifel an der Erkrankung bestehen kann von der Schulleitung ein ärztliches oder schulärztliches Zeugnis verlangt werden.

Lehr- und Lernmittel

Lehr- und Lernmittel sind außer Schulbüchern alle Übungsmaterialien, Anschauungsmittel und Geräte, mit denen die Schüler arbeiten. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit werden den Schülern Bücher ausgeliehen, die nach Gebrauch in möglichst gutem Zustand zurückgegeben werden sollen. Die Bücher müssen über mehrere Jahre ausgeliehen werden, da uns nur geringe finanzielle Mittel zur Anschaffung zur Verfügung stehen. Ist ein Buch nicht mehr brauchbar, müssen die Eltern für einen dem Zeitwert entsprechend angemessenen Ersatz sorgen. Über die Grundsätze zur Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln befindet die Schulkonferenz.

Leistungen und Zensuren

In der Grundschule soll der Schüler allmählich auf die Bewertung seiner Leistungen vorbereitet werden. Diese Leistungsbewertung muss der Förderung des einzelnen Schülers dienen. Sie sollte in einer hilfreichen Form erfolgen, die neue Lernfreude weckt, Selbsteinschätzung ermöglicht und Erfolgszuversicht stärkt. Es fällt schwer, Kindern die Noten 1 bis 6 zu erteilen, weil sie nur undifferenziert über die Leistungen Auskunft geben. In den Klassen 3 und 4 werden die Kinder behutsam an Formen der schriftlichen Leistungsmessung mit Noten herangeführt.

Lernplan

Der Lernplan ist ein Instrument zur Förderung von Schüler/innen mit besonderen Stärken oder Schwächen. Die Klassenkonferenz entscheidet, welches Kind einen Lernplan bekommt. Er beschreibt die individuelle Lernentwicklung des Kindes, dokumentiert Fortschritte und benennt Ziele. In einem Lernplan werden Ist-Stand, Ziele, Maßnahmen und Überprüfung für die Bereiche Schriftspracherwerb, Erwerb mathematischer Kompetenzen, Aneignung von Sachinhalten sowie Lern- und Arbeitsverhalten festgelegt. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer erarbeitet gemeinsam mit den zuständigen Fachlehrkräften und unter frühzeitiger Einbeziehung des Kindes und der Eltern den Lernplan. Sollten die vereinbarten Hilfen auch nach längerer Zeit noch nicht gegriffen haben, sollte die Beratung des Förderzentrumsteils unserer Schule in Anspruch genommen und ein Lernplan mit sonderpädagogischer Förderberatung angelegt werden.

Lernplan mit sonderpädagogischer Förderberatung

In einem Lernplan mit sonderpädagogischer Förderberatung wird über die Hilfestellung der Grundschule hinaus gemeinsam mit einer Lehrkraft des Förderzentrums beraten, welche weiteren bzw. anderen Fördermöglichkeiten und Förderansätze im Rahmen des Unterrichts in der Grundschule umsetzbar sind. Die Lehrkraft des Förderzentrums erstellt gemeinsam mit der Lehrkraft der Grundschule einen Lernplan mit sonderpädagogischer Förderberatung, der Aussagen zum Leistungsstand, den Zielen, Maßnahmen und der Überprüfung in den Bereichen Denken und Sprache, Wahrnehmung und Bewegung sowie Personale und Soziale Identität trifft.

LRS - Leserechtschreibschwäche

Bei einer Reihe von Schülern in der Grundschule ist der Schulerfolg durch eine Schwäche im Lesen und Rechtschreiben erheblich beeinträchtigt. Lernschwierigkeiten dieser Art beruhen auf einer Vielfalt von Faktoren und weisen ein vielfältiges Erscheinungsbild auf. Zu den Aufgaben der Schule gehört es, die individuellen Schwierigkeiten der Schüler zu erkennen und als Förderanlass wahrzunehmen. An der Schule gibt es - soweit es die Versorgung zulässt - auch gesonderte Förderstunden für Kinder mit Lese-Rechtschreibschwäche an. Im ersten Halbjahr der vierten Klassen finden die formalen Überprüfungen auf die Lese-Rechtschreibschwäche an der Schule statt. Diese Überprüfung wird von den LRS-Beauftragten der Schule durchgeführt.

Mensa / Mittagessen

Unsere Mensa ist ein Ort, an dem man vom Unterrichtsalltag und den -inhalten abschalten und seine Akkus aufladen kann. Die leckeren Mahlzeiten, die wir täglich geliefert bekommen und die von den Ausgabekräften mit Liebe zubereiteten ergänzenden Snacks (wie z.B. Apfelstückchen aus unserem Schulgarten, Wackelpudding oder mal ein Stückchen Kuchen) kommen bei allen Schüler aber auch bei den Lehrer gut an und geben ihnen Kraft für die nachmittäglichen Arbeiten, Kurse oder Sitzungen, die noch anstehen. Die kulinarische Versorgung für den Preis von 3,10 € kann jeder genießen, der sich beim hierzu rechtzeitig anmeldet. Die An- bzw. Abmeldungen zum Essen müssen bis um 8.30 Uhr des entsprechenden Tages vorliegen. Anmeldung beim Offenen Ganztag: Tel. 04871-761258

Nachmittagsunterricht

Siehe Offenen Ganztag

Offene Ganztagsschule

Seit dem Schuljahr 2009 ist die Schule am Park Offene Ganztagsschule unter der Trägerschaft des Fördervereins "Wir bauen Brücken e.V". Der Offene Ganztag ist ein nachmittägliches Angebot, welches erst durch Zuzahlung der Eltern möglich wird. Geboten werden das Mittagessen, die Hausaufgabenbetreuung und ein um 15:30 Uhr endendes Kursangebot. Sie können Ihr Kind auch zur Frühbetreuung anmelden, die bereits um 06:45 Uhr beginnt. Alle Bausteine sind an allen Tagen buchbar und flexibel kombinierbar. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.wirbauenbruecken.com oder im Offenen Ganztag unserer Schule unter Telefon: 04871- 76 12 58.

Pausen - Klingelzeichen

An unserer Schule klingelt es nur zum Ende der Hofpausen, zum Anfang des Unterrichts und zum Ende der fünften und sechsten Schulstunde damit die Kinder den Bus nicht verpassen. Es klingelt nicht zu Beginn der Pausen, es sei denn, es handelt sich um eine Regenpause. Täglich findet eine etwa fünfzehnminütige gemeinsame Frühstückspause im Klassenraum statt, während der die Kinder in Ruhe frühstücken können.

Radfahrausbildung

Zur Verbesserung des Verkehrsverhaltens unserer Schüler führen wir bereits in den Klassen 1 und 2 ein Verkehrserziehungsprogramm durch. Im 3. Schuljahr werden die Übungen zu verkehrsgerechtem Verhalten mit der Fahrradausbildung weitergeführt. Die Ausbildung endet im 4. Schuljahr mit der Radfahrprüfung, die in Zusammenarbeit mit dem Verkehrssicherheitsbeauftragten der Polizei durchgeführt wird (Theorie und Praxis). Aus Sicherheitsgründen sollten die Kinder bis zum Ablegen der Prüfung noch nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen.

Ranzen

Ein zu schwerer Ranzen führt zu Rücken oder Haltungsschäden. Daher sollten die Eltern gemeinsam mit und darauf achten, dass der Ranzen immer aufgeräumt und sauber gehalten wird und nur das nötige Material enthält, denn die Ordnung im Ranzen erspart Suchen und unnötiges Schleppen. Informieren Sie sich hierzu auch über das --> Schließfachangebot unserer Schule.

Regeln

An unserer Schule gelten zwei Regeln des Zusammenlebens, die sich auf Artikel 1 der Menschenrechte beziehen:

  • Ich verletze niemanden mit Worten, Taten und Gesten.
  • Ich achte das Eigentum anderer.

Zusätzlich gibt es in allen Klassen eine verbindliche Regel des Zusammenlebens. Diese lautet:

  • Ich halte mich an die Gesprächsregeln.

An unserer Schule gelten außerdem die Ruheregel und die STOPP-Regel.

Regenpause

Siehe Aufsicht

Ruheregel

Damit die Klassen in Ruhe arbeiten können kann in Stillarbeitsphasen die Ruheregel angekündigt und beachtet werden. Sie lautet:

Nach dem Signal bin ich still und rede nur mit Erlaubnis.

Kinder, die diese Regel beachten, werden nach folgendem Plan positiv verstärkt: Wer die Ruheregel an fünf Tagen in Folge einhält, bekommt einen Stempel im Schülerbuch. Die Stempel können am Ende der Woche gegen eine kleine Belohnung eingetauscht werden. Dazu erstellt jede Klasse eine Tabelle im -> Schülerbuch, aus der sich eine Übersicht über die Tauschmöglichkeiten ergibt. Wer Stempel einlösen möchte, geht damit am Ende der Woche mit seinem Schülerbuch zur Klassenlehrerin oder zum Klassenlehrer. Dieser streicht dann die Stempel durch und nimmt den Tausch vor. Wer das Schülerbuch nicht dabei hat, kann auch keinen Stempel bekommen. Vorgehen für die Liste für die Ruheregel:

  1. Die Ruheregel wird angekündigt (z.B. durch ein akustisches Signal), visualisiert und evtl. die Dauer der Ruheregel verdeutlicht.
  2. Bei dem ersten Verstoß gegen die Ruheregel wird eine Ermahnung, die für die ganze Klasse gilt, ausgesprochen.
  3. Bei einem zweiten Verstoß wird ein Strich bei dem/der entsprechenden SchülerIn eingetragen.
  4. Bei jedem weiteren Verstoß bekommt der/die entsprechende SchülerIn einen Strich in die Spalte eingetragen.
  5. Nach fünf Tagen in Folge ohne Strich bekommt der/die entsprechenden SchülerIn einen Stempel.
  6. Bei fünf Strichen innerhalb von zwei Wochen erfolgt ein Schüler- und Elterngespräch.
  7. Nach drei Elterngesprächen sollte eine Klassenkonferenz einberufen werden.

Schließfächer

Viele Schülerinnen und Schüler verbringen mittlerweile eine beträchtliche Zeit in der Schule und erledigen am Nachmittag hier ihre Hausaufgaben. Vor allem in der dritten und vierten Klasse werden die Büchertaschen immer schwerer. Deshalb bieten wir in Zusammenarbeit mit der Firma AstraDirekt eine Schließfachmiete für den Preis von monatlich 1,80 € (bei Onlinebuchung im ersten Jahr für 1,40 € pro Monat) an. Buchungen bitte über www.astradirekt.de unter der Rubrik Schülerservice. Bei der Onlineanmeldung sind erneut die Vertragsbedingungen zu studieren. Die Vergabe der Fächer, die Zusendung der Schlüssel sowie die Abrechnung der Kosten erfolgt ausschließlich über AstraDirekt.

Schneefrei

Im Winter, wenn das Ministerium einen witterungsbedingten Unterrichtsausfall anordnet, gibt es „schneefrei“. Die Eltern erhalten die Information über den Unterrichtsausfall oder Verkürzungen durch die öffentlichen Nachrichten (z.B. Radio) oder über die Internetseite des Ministeriums http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/. An einem „schneefreien“ Tag gewährleistet die Schule im Rahmen der Verlässlichkeit eine Notbetreuung derjenigen Schüler, deren Eltern es nicht gelungen ist, die Kinder anderweitig unterzubringen. Dies gilt auch für Schüler die am Nachmittagsangebot des Offenen Ganztages teilnehmen. Bei Unwetterwarnungen gilt generell: Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihr Kind zumutbar ist und dürfen ihr Kind auch zu Hause lassen. Sie müssen es allerdings entschuldigen. Aktuelle Informationen zu witterungsbedingten Schulausfällen unter der kostenlosen Hotline 0800-1827271

Schnuppertage

Unsere Vorschulkinder dürfen im Mai vor ihrer Einschulung noch einmal für einen ganzen Vormittag in die Arbeit einer richtigen Schulklasse hineinschnuppern. Die Verteilung der Vorschulkinder auf die Schulklassen ist willkürlich und erfolgt in Absprache mit den Kindertagesstätten. Auch hier schauen wir uns noch einmal gesondert die Kann-Kinder an, um festzustellen, ob diese bereits eingeschult werden können.

Schulbus / Schülerbeförderung

Viele unserer Kinder legen wegen der großen Entfernung ihren täglichen Schulweg mit dem Bus zurück. Der Schulbus fährt viele Bushaltestellen in den umliegenden Dörfern an. Nicht alle Linien fahren auch zu jeder Schulstunde. Der aktuelle Beförderungsplan der Gemeinde gibt Auskunft über die Ankunfts- und Abfahrtzeiten. Sie finden ihn unter Service/ Schülerbeförderung.

Schulelternbeirat

Der Elternbeirat unterstützt die Arbeit der Schule. Er wird aus dem Kreis der Klassenelternsprecher und der Wahlvertreter für 2 Jahre gewählt. Der Elternbeirat wählt aus seinen Reihen den Schulelternsprecher und seinen Stellvertreter. Die Kontaktdaten für den aktuellen Schulelternbeirat finden sie ebenfalls im Schülerbuch oder auf unserer Internetseite unter Unsere Schule/ Die Elternarbeit.

Schulfrühstück

Jeden Mittwoch bieten Eltern auf Initiative des Fördervereins „Wir bauen Brücken“ e.V. durch ihre ehrenamtliche Mithilfe unserer Schule den Schülern ein gesundes Frühstück gegen geringes Geld an. Neben Getränken und Joghurt können dort frisch belegte Brötchen, gesunde Rohkostbecher und andere Leckereien am Verkaufstresen in der Aula erworben werden.

Schulordnung

An unserer Schule gibt es eine Schulordnung, die zu Beginn jedes Schuljahres von den Lehrkräften an die Schüler ausgeteilt und mit Ihnen besprochen wird. Eine Schulordnung hängt für alle sichtbar neben dem Sekretariat und ist auch im Schülerbuch abgedruckt. Unter dem Bereich Service ist sie ebenfalls abrufbar.

Schulspiel

Jährlich zu Beginn des Kalenderjahres laden wir alle Vorschulkinder, die sich an unserer Schule angemeldet haben, zu einem Schulspiel ein. An diesem Tag arbeiten wir mit den Kindern in einem Zeitrahmen von zwei Zeitstunden schon etwas zu den Zahlen, den Buchstaben und bewegen uns gemeinsam. Dabei beobachten wir die Schüler in kleinen Gruppen. Im Anschluss laden wir die Eltern zu einem Elterngespräch ein, wenn sie dieses wünschen oder wenn wir Ihnen noch Tipps zur weiteren Förderung ihres Kindes geben möchten. Auch die Kann-Kinder werden an diesem Tag besonders beobachtet. Die Einteilung in die Schulspielgruppen erfolgt in enger Absprache mit den Kindertagesstätten.

Sport

Die Teilnahme am Sportunterricht ist für alle Kinder obligatorisch. Eine Freistellung ist nur mit ärztlichem Attest möglich. Für den Sportunterricht benötigen die Kinder eine Sporthose, T-Shirt und Hallenschuhe mit heller Sohle, d.h. keine Turnschuhe, die auch draußen getragen werden. Wir empfehlen den Eltern außerdem einen Turnbeutel, der mit dem Namen des Kindes dauerhaft gekennzeichnet ist. Für die Sommermonate sollen die Kinder Turnschuhe für die Sportplatzbenutzung mitbringen. An Tagen mit Sportunterricht sollte auch keine Uhr getragen werden. Wir können für abhanden gekommene Wertsachen, auch wenn sie beim Lehrer in Verwahrung gegeben werden, leider keine Haftung übernehmen.

STOPP-Regel

Die STOPP-Regel ermöglicht einem Kind gegenüber einem anderen laut und deutlich eine Grenze zu setzen. Sie gilt an der gesamten Schule. Wird dieses Signal nicht beachtet, holt das betroffene Kind sich Hilfe bei einer Lehrkraft, welche die Ernsthaftigkeit der Situation prüft. Erst dann erfolgen möglichen Konsequenzen, z.B. werden die Betreffenden zu den -> Konfliktlotsen geschickt oder es erfolgt je nach Stärke des Konfliktes eine -> Wiedergutmachung bei den dafür ausgebildeten Lehrkräften für Konfliktkultur.

Unterrichtsfächer

Eine strenge Fächereinteilung wie an weiterführenden Schulen gibt es in der Grundschule nicht. Die einzelnen Lernbereiche können sich überschneiden und werden flexibel geplant. Nur Stunden, die durch Fachlehrer unterrichtet werden, liegen im Stundenplan fest. Die Kinder werden in allen vier Grundschuljahren in folgenden Fächern unterrichtet: Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht, Sport, Religion, Musik, Englisch (ab Klassenstufe 3) und Kunst. Die Aufteilung der einzelnen Fächer auf die vier Jahrgangsstufen ist durch die Flexibilisierung der Kontingentstundentafel erweitert worden. Die Kontingentstundentafel legt auch die Mindeststundenanzahl fest.

Unterrichtszeiten - Unterrichtsstunden - Pausen - Betreuungszeiten

  • 06.45 Uhr - 08.15 Uhr: kostenpflichtige Frühbetreuung vom Offenen Ganztag
  • 07.30 Uhr - 08.15 Uhr: 1. Stunde 
  • 08.15 Uhr - 09.15 Uhr: 2. Stunde 
  • 09.15 Uhr - 09.30 Uhr: Frühstückspause
  • 09.30 Uhr - 10.15 Uhr: 3. Stunde 
  • 10.15 Uhr - 10.45 Uhr: Erste große Spielpause
  • 10.45 Uhr - 11.30 Uhr: 4. Stunde 
  • 11.30 Uhr - 11.45 Uhr: Zweite Spielpause
  • 11.45 Uhr - 12.30 Uhr: 5. Stunde 
  • ab 12.30 Uhr: kostenpflichtiges Mittagessen für Schüler/innen des Offenen Ganztages
  • 12.30 Uhr - 13.15 Uhr: 6. Stunde 
  • ab 13.15 Uhr: kostenpflichtiges Mittagessen für Schüler/innen des Offenen Ganztages

Verbleib in der Eingangsphase

Über die Dauer des Verbleibs in der Eingangsphase entscheidet die Klassenkonferenz, die als Zeugniskonferenz am Ende des Schuljahres tagt. Ein entsprechender Vermerk im Halbjahreszeugnis der zweiten Jahrgangsstufe und ein frühzeitig angelegter, ausführlicher Lernplan, der die Notwendigkeit des Verbleibs belegt, ist Grundlage für eine Entscheidung.

Versicherung - Unfälle, Sachschäden, Diebstahl

Auf dem Schulweg und in der Schule sind alle Kinder durch die Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) versichert. Bei Sachschäden (Brillen-, Garderobenschäden) tritt die Versicherung nur in Kraft, wenn diese in der Schule eingetreten sind. Für Schäden unter 25 € wird grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Bei Diebstählen ist nach Rücksprache mit der Schule Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Beschädigte Sachen sind im Sekretariat vorzuzeigen, damit sich die Schule vom Schadensumfang überzeugen kann. In der Schadensmeldung müssen Art und Umfang des Schadens, Ort, Anlass und Zeitpunkt des Schadensereignisses angegeben werden. Schülereigentum, das von Schülern vergessen, verloren oder sonst liegen gelassen wurde, ist nicht versichert. Für Wertsachen und Schmuck, Bargeld, Papiere und Ähnliches wird kein Ersatz geleistet. Gelder (z.B. für Wanderfahrten oder Ausflüge) sollten grundsätzlich in einem verschlossenen Umschlag mitgegeben werden. Persönliche Gegenstände, die nicht für den Unterricht benötigt werden, sind außerdem nicht versichert. Fahrräder müssen auf jeden Fall im dafür vorgesehenen Fahrradschuppen angeschlossen sein.

Vertretung

Für etwaige Krankheitsfälle von Lehrkräften, für Fortbildungen oder Sportveranstaltungen, die von Lehrkräften begleitet werden, gelten laut Ministerium folgende Regelungen: „Schulen reagieren auf Unterrichtsausfall mit einer Reihe von organisatorischen Maßnahmen: indem sie Klassen in Lerngruppen aufteilen und anderen Klassen zuordnen oder indem sie Klassen zusammenlegen. Sofern ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz vorliegt, können […] auch qualifizierte Betreuungskräfte eingebunden werden.“ (Quelle: www.schleswig-holstein.de/Bildung/).  

Walking-Bus

Der Walking-Bus ist eine Initiative der aktiven Eltern aus Hohenwestedt, um die Kinder aus dem Ort auf dem Fußweg zur und von der Schule zurück nach Hause sicher zu begleiten. Der Walking-Bus fährt wie ein Linienbus an festen Haltestellen in Hohenwestedt zu vorgegebenen Zeiten morgens vor Unterrichtsbeginn ab. Eltern und engagierte Freiwillige fungieren als Busfahrer und bringen die Busse sicher zur Schule. Natürlich alles zu Fuß! Die Bewegung an der frischen Luft bringt das Gehirn für die Schule schon einmal auf die richtige Betriebstemperatur. Und auf dem Heimweg am Mittag können alle bei dem Spaziergang nach Hause den Schultag in Begleitung der anderen Walking-Busfahrenden noch einmal Revue passieren lassen. Die Busfahrpläne sind im Sekretariat erhältlich. Hier können die Kinder auch für den Walking-Bus angemeldet werden. Wir freuen uns auch über Eltern, die sich als „Busfahrer“ zur Verfügung stellen und fragen deshalb auf den Elternabenden regelmäßig nach, wer Interesse hat, den  Walking-Bus zu unterstützen.

Weihnachtsfeier

Die Klassen feiern auf eigene Initiative innerhalb der Klassen ihre Weihnachtsfeier. Bei der Organisation freuen sich die Lehrkräfte über die Mithilfe der Eltern.

Wiedergutmachung

An unserer Schule gelten zwei Regeln des Zusammenlebens:

  1. Ich verletze niemanden mit Worten und Taten.
  2. Ich achte das Eigentum anderer.

Wer diese Regeln nicht einhält, muss für die Folgen seines Handelns aufkommen und nimmt dafür an einem Gespräch zur Wiedergutmachung teil. Die Wiedergutmachung ist eine schulische Maßnahme mit Beteiligung aller Konfliktparteien zur Lösung von einseitig verursachten Konflikten bei wenig oder kaum vorliegender Beziehung zwischen den Beteiligten. Bei einer erfolgten Wiedergutmachung findet durch die Schule keine weitere Sanktion für Fehlverhalten statt. Für die Durchführung der Wiedergutmachung ist eine umfangreiche Fortbildung notwendig, an der zwei Lehrkräfte unserer Schule teilnahmen.

Wiederholung auf Antrag der Eltern

Eine Wiederholung einer Klassenstufe kann auf Antrag der Eltern zum Ende eines Schuljahres in Klassenstufe 3 und 4 erfolgen, wenn im die Eltern darlegen, welche häusliche Ausnahmesituation nach ihrer Auffassung zur Überforderung führt oder geführt hat. Diese Situation muss sich dann auch in den Leistungen ausdrücken. Über den Antrag auf Wiederholung entscheidet die Klassenkonferenz, die als Zeugniskonferenz zum Ende des Schuljahres zusammentritt. Über die begründete Entscheidung der Klassenkonferenz werden die Eltern schriftlich von der Schule in Kenntnis gesetzt.

Zeugnisse

Im ersten Halbjahr des ersten Lernjahres erhalten die Kinder einen tabellarischen Lernbericht, der mit den Eltern in einem verbindlichen Elterngespräch besprochen wird. Am Ende des ersten und zweiten Schuljahres wird dann ein tabellarisches Berichtszeugnis erteilt. In diesem wird die schulische Entwicklung des Schülers beschrieben, die das Arbeits- und Sozialverhalten umfasst und Ausführungen zu den Fachbereichen enthält. Das erste Zensurenzeugnis wird zum ersten Halbjahr des 3. Schuljahres erstellt. Es enthält neben einem tabellarischen Bericht zum Arbeits- und Sozialverhalten auch Noten in den einzelnen Fächern. Das Halbjahreszeugnis des 4. Schuljahres bildet die Grundlage für die Empfehlung der Schüler/innen in die weiterführende Schule und wird den Eltern in Gesprächen erläutert. Dazu erhalten die Eltern als Anlage eine begründete Empfehlung für den Übergang zur weiterführenden Schule.